Wie du in 5 einfachen Schritten als Affiliate ein Gewerbe anmeldest

Immer mehr Menschen wünschen sich mehr Freiheit und finanzielle Unabhängigkeit. Einer der einfachsten Wege, das heutzutage zu erreichen, ist Affiliate Marketing. Noch nie war es so einfach, sich haupt- oder nebenberuflich ein finanzielles Standbein aufzubauen. 

Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie ein Gewerbe anmelden müssen, wenn sie über Affiliate Marketing Geld verdienen wollen. Sie denken es wäre eine Art Hobby oder die Einnahmen zu gering, als das man diese angeben müsste. Bei einem guten Affiliate-Programm kann sich allerdings aus einem Hobby schnell eine Hauptbeschäftigung entwickeln, wenn man merkt, wie einträglich und nachhaltig das Geschäft ist.

Damit du dabei nicht aus Versehen rechtliche oder steuerliche Fehler machst, haben wir dir in diesem Blog-Artikel die wichtigsten Punkte zusammengefasst und eine kleine Anleitung geschrieben. Du wirst sehen, wie einfach es ist, ein Gewerbe anzumelden und dass man dafür kein Raketenwissenschaftler sein muss. Wir stellen dir am Schluss des Artikels auch eine vorausgefüllte Gewerbeanmeldung zur Verfügung, so dass es noch einfacher für dich ist, zu starten.

Hier die häufigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung und Affiliate Marketing:

Wer benötigt eine Gewerbeanmeldung?

Grundsätzlich muss jeder ein Gewerbe anmelden, wenn die gewerbliche Tätigkeit auf eine Gewinnabsicht ausgerichtet ist.

Wenn du also nur einen Blog besitzt aber diesen nicht monetarisierst, ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwenig. Sobald aber deine Absicht darin besteht, mit diesem Blog Geld zu verdienen, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Das ist zum Beispiel der Fall, sobald du Affiliate-Links, Google Adsense oder sonstige Einnahmequellen einbaust.

Eine gewerbliche Tätigkeit ergibt sich neben der Gewinnabsicht laut §15 Abs. 2 EStG außerdem daraus, dass man selbständig ist und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich ist, dass das Gewerbe nachhaltig und langfristig ausgerichtet ist und man mit anderen Unternehmen, Waren und Leistungen handelt.

Affiliates müssen also ein Gewerbe anmelden.

Muss man für die Gewerbeanmeldung volljährig sein?

Nein, allerdings wird die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten und des Vormundschaftsgericht benötigt.

Ich bin doch Freiberufler; muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Auch wenn du bisher als Freiberufler unterwegs bist und zum Beispiel als Webdesigner Geld für Dienstleistungen entgegen genommen hast, musst du beim Geld verdienen über Affiliate Links ein Gewerbe anmelden.

Ich betreibe Affiliate Marketing nur nebenbei als Hobby. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Ja, auch wenn du Affiliate Marketing nur als Hobby betreibst, musst du ein Gewerbe anmelden, weil die Absicht dahinter entscheidend ist. Zu den Einkommensgrenzen und Freibeträgen komme ich später.

Wann muss ich das Gewerbe anmelden?

Tatsächlich ist man verpflichtet ein Gewerbe anzumelden sobald man vor hat in Kürze mit Affiliate Marketing anzufangen. Viele melden ihr Gewerbe aber erst dann an, sobald erste Einnahmequellen eingebaut sind.

Bei einer frühen Gewerbeanmeldung hast du den Vorteil, dass du alle Kosten wie Webhosting, Software, Bücher etc. steuerlich geltend machen kannst. Rückwirkend werden nämlich nur Rechnungen berücksichtigt, die bis 3 Monate vor der Gewerbeanmeldung getätigt wurden.

Für viele ist die Anmeldung auch ein Startschuss, dass man jetzt ein Hobby zu einem Business macht.

  

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Je nach Gemeinde zwischen 15-50 €. Erkundige dich hierfür einfach online bei deinem Gewerbeamt. Neben den Kosten erfährst du hier auch, was du alles zur Anmeldung mitbringen musst oder ob die Anmeldung sogar online funktioniert. Das ist je nach Amt unterschiedlich.

 

Welche Schritte sind für die Gewerbeanmeldung nötig?

Für die Gewerbeanmeldung musst du das örtliche Gewerbeamt aufsuchen. Dabei benötigst du nur deinen Ausweis und maximal 50 €. In den meisten Fällen kostet es 20 €. Wie gesagt, kannst du dich auch vorab online erkundigen, was die Anmeldung in deinem Kreis kostet. Oft kannst du online auch schon mal das Dokument herunterladen oder anschauen, welches du dann ausfüllen musst.

Die Mitarbeiter im Gewerbeamt helfen dir auch beim Ausfüllen des Dokuments.

Erkundige dich bei deinem Gewerbeamt, was du alles für die Anmeldung mitbringen musst. In manchen Fällen ist auch eine Meldebescheinigung von Nöten. Wenn du keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung mit Erlaubnis zur Gewerbetätigkeit vorweisen.

 

Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung als Affiliate aus?

Neben den Stammdaten zu deiner Person, musst du auch Angaben zu deinem Vorhaben bzw. Unternehmen machen. Das sind die Felder 11 bis 26. Hier müssen nicht alle Felder ausgefüllt werden. Was du ausfüllen musst, ist die Adresse von wo aus du arbeitest, ob es ein Haupt- oder Nebengewerbe ist und ab wann dein Gewerbe starten soll.

Außerdem musst du deine Tätigkeit beschreiben. Hier würde ich dir empfehlen etwas wie „Online Marketing“ zu wählen. Ein etwas breiterer Begriff überlässt dir mehr Spielraum. Jede nachträgliche Änderung des Gewerbes kostet nämlich.

So sieht der Zettel aus, den du im Gewerbeamt ausgehändigt bekommst:

Gewerbe Anmeldung Affiliate

Dokument Gewerbeanmeldung

Im folgenden erkläre ich dir noch mal alle Felder die du ausfüllen musst:

  • Feld 1 & 2: Kannst du leer lassen
  • Feld 3 bis 9: Hier trägst du einfach die Daten zu deiner Person ein
  • Feld 10 & 11: Kannst du auch frei lassen, da du keine Personengesellschaft gründen willst
  • Feld 12: Hier trägst du die Adresse ein von der aus du arbeitest. Da viele von zu Hause aus arbeiten, trägst du hier die selbe Anschrift ein wie unter Punkt 9. Wenn du ein Büro hast, dann trag dieses hier ein.
  • Feld 13 & 14: Kannst du frei lassen
  • Feld 15: Hier beschreibst du deine Tätigkeit. Fasse diese relativ offen, falls sich in Zukunft etwas ändert musst du keine Änderungsgebühren bezahlen. Hier empfehle ich dir so etwas wie “Online Marketing”
  • Feld 16: In den meisten Fällen kreuzt du hier “Ja” an, wenn du es nur als Nebengewerbe betreibst (siehe auch unten “Habe ich ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe”)
  • Feld 17: Hier trägst du das Datum des Gewerbestarts ein. Auf Grund der Übersichtlichkeit empfehle ich dir den nächsten 1.sten des Monats auszuwählen.
  • Feld 18: Hier kreuzt du “Sonstiges” an
  • Feld 19: In der Regel hat man zu Beginn keine Mitarbeiter, so dass du hier “Keine” ankreuzen kannst.
  • Feld 20: Die Anmeldung wird erstattet für “Eine Hauptniederlassung”
  • Feld 21-22: Kannst du leer lassen
  • Feld 23/24: Hier kreuzt du das Feld “Neugründung” an
  • Feld 26/31: Kannst du frei lassen
  • Feld 32 & 33: Datum und Unterschrift hinzufügen

Damit bist du mit dem Ausfüllen fertig und erhältst direkt im Anschluß deinen Gewerbeschein und kannst damit nach Hause gehen.

Ich habe für dich eine Gewerbeanmeldung vorausgefüllt. So weißt du, welche Felder du in deiner Anmeldung ausfüllen musst.

 
Vorausgefüllte Gewerbeanmeldung

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Wenn du dir die vorausgefüllte Anmeldung angeschaut hast, dann werden wahrscheinlich neue Fragen in deinem Kopf auftauchen, zum Beispiel:

Habe ich ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe?

Konkret gesagt zielt diese Abfrage darauf ab, ob man mehr oder weniger als 18 Stunden pro Woche für das Gewerbe aufbringt bzw. vor hat aufzubringen. Da dies schwierig abzuschätzen ist, stellt sich im Grunde eigentlich nur die Frage ob das Gewerbe deine Haupteinnahmequelle sein wird oder ob es nur eine Nebeneinnahme ist.

In den meisten Fällen ist Nebengewerbe deswegen häufig die Antwort. Sollte es doch ein Hauptgewerbe bei dir sein, dann musst du dich natürlich auch um Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sozialbeiträge usw. kümmern. Vorausgesetzt du hast dich darum noch nicht gekümmert.

Bist du hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis, dann benötigst du die oben genannten Punkte nicht zu beachten, weil dein Arbeitgeber sich darum kümmert. Deswegen ist ein Nebengewerbe in diesem Fall auch die richtige Antwort.

Ich würde dir außerdem empfehlen, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren und dir das Einverständnis schriftlich geben zu lassen.

Was passiert nach der Gewerbe-Anmeldung?

Ein paar Tage oder Wochen nach der Anmeldung bekommst du vom Finanzamt die Dokumente zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Hier musst du zum Beispiel die zu erwartenden Umsatz- und Gewinnzahlen für das laufende Jahr angeben. Um unnötige Vorauszahlungen zu vermeiden, setzte diese Zahlen möglichst gering an.

Außerdem ist vor allem die Angabe zur Unternehmensform interessant.

Hier empfehle ich dir die Kleinunternehmerregelung. Dies ist eine spezielle Form für Gründer, bei der keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Außerdem entfällt die komplette monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und damit viel Aufwand.

Als Kleinunternehmer giltst du, wenn dein Vorjahreseinkommen nicht mehr als 17.500 € (seit 01.01.2020 bei 22.000 € ) betragen hat und du im aktuellen Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz generiert hast.

Ein Nachteil, den du durch die Kleinunternehmerregelung hast, ist dass du dir bei Anschaffung (Drucker, Kurse, Hosting, Software, Bücher etc.) nicht die Mehrwertsteuer wiederholen kannst.

Falls du über die Grenze von 17.500 € (seit 01.01.2020 bei 22.000 € ) kommst, kannst du die Unternehmensform jederzeit ändern.

Im Folgenden siehst du, wie der Fragebogen des Finanzamts aussieht. Unter Punkt 7.3 kannst du die Kleinunternehmer-Regelung ankreuzen.

fragebogen zur steuerlichen erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Ein Steuerberater kann dir sicherlich auch helfen, wenn du dabei Unterstützung benötigst.

Neben dem Fragebogen vom Finanzamt, bekommst du auch Post von der IHK. Hier gibt es eine Beitragspflicht für Gewerbetreibende. Wenn dein Gewinn unter 5.200 € im Jahr liegt oder unter 25.000 € in den ersten beiden Gründungsjahren, musst du diesen Beitrag aber nicht zahlen.

Affiliate Marketing und Steuern

Wie du dein Gewerbe als Affiliate oder Online Marketer anmeldest, sollte nun relativ klar sein. Meistens trifft für dich zu Beginn auch die Kleinunternehmerregelung zu.

Nachdem nun alle Dokumente und Fragebogen ausgefüllt wurden, steht natürlich die Frage der Steuern im Raum.

Deshalb möchte ich dir hier in Kürze die wichtigsten Steuerregelungen im Zusammenhang mit deinem Gewerbe vermitteln.

Im Grunde gibt es folgende Steuern, die für dich eine Rolle spielen: 

  • Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
    Wie oben beschrieben, fällst du am Anfang unter die Kleinunternehmerregelung. Mit der Umsatzsteuer hast du also erst mal keine Berührungspunkte. Wenn du Rechnungen ausstellst, sind diese immer ohne 19% Mehrwertsteuer auszustellen.
  • Gewerbesteuer
    Die Gewerbesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Diese wird auch nur dann erhoben, wenn dein Gewinn über 24.500 Euro im Jahr ist. Außerdem fällt diese Steuer auch nur auf den Gewinn an, der über dieser Grenze liegt. Am Anfang hast du also auch damit nichts am Hut.
  • Einkommenssteuer
    Die Einkommenssteuer ist eventuell von Anfang an für dich relevant. Je nach dem, wie viel du verdienst. Momentan gibt es einen Freibetrag von 9.168 € der nicht versteuert werden muss. Ab 2020 erhöht sich der Betrag auf 9.408 €. Alles über diesem Betrag muss dann versteuert werden. Der Steuersatz liegt hier zwischen 14 – 42 %. Der Satz richtet sich an der Höhe deiner Einnahmen aus.

Wenn du also wirklich als Anfänger grade startest, dann ist nur die Einkommensteuer für dich relevant. Aber auch die “wirkt” erst ab 9.169 €.

Beispiel, ab wann die Einkommenssteuer für dich zieht: du bist Student, hast keinen Nebenjob und hast monatlich 766 € Affiliate Einnahmen durch Nischenseiten. In dem Fall bist du bereits über dem Freibetrag und musst am Ende des Jahres Einkommenssteuer zahlen.

Weitere Tipps und Punkte, die du beachten solltest:

1. Arbeitgeber informieren:

Generell kann dich kein Arbeitgeber davon abhalten ein Gewerbe anzumelden. Trotzdem wollen die meisten Arbeitgeber darüber bescheid wissen, was die Angestellten noch so machen. Nebenbeschäftigungen sollten deswegen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Hierzu habe ich dir auch ein Dokument zur “Nebentätigkeitsvereinbarung” vorbereitet. Der Arbeitgeber will sich dadurch nur absichern, dass die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.

Download: Dokument zur Nebentätigkeitsvereinbarung

2. Arbeitsagentur informieren

Informiere die Arbeitsagentur, wenn du du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Gewerbe anmeldest

3. Rückwirkend Anmelden

Wenn du dein Gewerbe 3 Monate rückwirkend anmeldest, dann musst du auch die angefallenen Kosten bzw. Einnahmen mit einrechnen. Viele Affiliates warten erst die Entwicklung bzw. Einnahmen ab und melden sich dann rückwirkend an.

4. Geschäftskonto

Ich empfehle dir auch ein getrenntes Konto anzulegen. So hast du private und geschäftliche Sachen getrennt. Das ist vor allem wichtig, wenn es später mehr Einnahmen werden. Dafür kannst du auch kostenlose Onlinekonten nutzen, z.B. von comdirect*.

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Du siehst, dass eine Gewerbeanmeldung gar nicht so kompliziert ist und in der Regel sehr schnell abläuft. Besonders als Anfänger, wenn deine Einnahmen noch nicht so hoch ausfallen, hast du außerdem kaum Berührungspunkte was Steuern betrifft.

Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Artikel nur meinen aktuellen Kenntnisstand wiedergibt. Es ist keine verbindliche Rechtsberatung!

Welche Punkte habe ich vergessen? Was ist dir noch wichtig?

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